Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen, Vorträge und Medienformate von Stefan Lehmann
Stefan Lehmann
Bergmannstraße 21
01309 Dresden
E-Mail: info@stefan-lehmann-speaker.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Stefan Lehmann über Vorträge, Keynotes, Impulsvorträge, Lesungen, Gesprächsformate, Podcasts, Interviews, Podiumsdiskussionen und vergleichbare Leistungen.
Für eigene öffentliche Veranstaltungen mit Ticketverkauf gelten ergänzend die jeweils im Bestellprozess einbezogenen Bedingungen des beauftragten Ticketing-Dienstleisters sowie gegebenenfalls veranstaltungsbezogene Hinweise.
Für individuell vereinbarte Auftritte bei Unternehmen, Institutionen, Vereinen oder sonstigen Veranstaltern gelten zusätzlich das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Stefan Lehmann ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Eigene öffentliche Veranstaltungen mit Ticketverkauf
2.1 Ticketverkauf über einen externen Dienstleister
Tickets für eigene öffentliche Veranstaltungen werden in der Regel über einen externen Ticketing-Dienstleister verkauft. Die Abwicklung des Bestellvorgangs, die Zahlungsabwicklung und die Bereitstellung der Tickets erfolgen über den jeweiligen Dienstleister.
Die im Bestellprozess ausgewiesenen Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen sind verbindlich.
2.2 Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
Bei Eintrittskarten für Veranstaltungen mit einem festgelegten Termin oder Zeitraum besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht. Der Erwerb eines Tickets ist nach Abschluss der Bestellung verbindlich.
2.3 Persönliche Verhinderung des Ticketinhabers
Kann ein Ticketinhaber aus persönlichen Gründen nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen, insbesondere aufgrund von Krankheit, terminlichen Überschneidungen, Reiseproblemen oder sonstigen persönlichen Umständen, besteht kein Anspruch auf:
- Rückerstattung des Ticketpreises,
- Umtausch des Tickets,
- Gutschrift,
- Übertragung des Ticketwerts auf einen anderen Veranstaltungstermin oder
- Vermittlung eines Ersatzteilnehmers durch den Veranstalter.
Es liegt in der Verantwortung des Ticketinhabers, sich gegebenenfalls selbst um eine private Weitergabe des Tickets zu kümmern.
Eine private, nicht kommerzielle Weitergabe des Tickets ist grundsätzlich zulässig, sofern das Ticket nicht personalisiert ist oder die Bedingungen des Ticketing-Dienstleisters einer Weitergabe nicht entgegenstehen. Der ursprüngliche Ticketinhaber hat den neuen Ticketinhaber auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Bedingungen des Ticketing-Dienstleisters hinzuweisen.
Ein gewerblicher Weiterverkauf sowie ein Verkauf zu einem gegenüber dem ursprünglichen Ticketpreis erhöhten Preis sind nicht gestattet.
2.4 Absage oder Verlegung durch den Veranstalter
Muss eine Veranstaltung durch Stefan Lehmann abgesagt werden, richten sich Rückerstattung und Abwicklung nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Bedingungen des eingesetzten Ticketing-Dienstleisters.
Bei einer zeitlichen oder räumlichen Verlegung behalten bereits erworbene Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Soweit gesetzlich vorgesehen oder durch die Bedingungen des Ticketing-Dienstleisters geregelt, können Ticketinhaber eine Erstattung beantragen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
2.5 Einlass und Hausrecht
Der Einlass ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Ergänzend gelten die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte sowie die Anweisungen des eingesetzten Personals.
Bei erheblichen Störungen der Veranstaltung, aggressivem Verhalten oder Verstößen gegen die Hausordnung kann der Zutritt verweigert oder die betreffende Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
3. Individuell gebuchte Vorträge, Keynotes und Lesungen
3.1 Vertragsschluss
Ein Vertrag über einen Vortrag, eine Keynote, eine Lesung oder ein vergleichbares Format kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots oder durch eine schriftliche beziehungsweise in Textform übermittelte Auftragsbestätigung zustande.
Das Angebot enthält insbesondere:
- Thema und Format,
- Datum, Uhrzeit und Veranstaltungsort,
- geplante Dauer,
- Honorar,
- vereinbarte Zusatzleistungen,
- Reisekosten,
- gegebenenfalls Übernachtungskosten und
- besondere organisatorische Anforderungen.
3.2 Honorar und Umsatzsteuer
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Honorare und sonstigen Entgelte netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.3 Zahlungsbedingungen
Soweit im individuellen Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50 Prozent des vereinbarten Honorars sind nach Auftragsbestätigung innerhalb von sieben Kalendertagen als Anzahlung fällig.
- Die verbleibenden 50 Prozent sind spätestens sieben Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin fällig.
- Bei einer Buchung weniger als 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach der Auftragsbestätigung mit einem Zahlungsziel von drei Kalendertagen fällig.
Die verbindliche Reservierung des Veranstaltungstermins erfolgt mit Zugang der Auftragsbestätigung.
3.4 Reise- und Übernachtungskosten
Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Reise-, Übernachtungs- und erforderliche Reisenebenkosten zusätzlich zum Honorar berechnet.
Für Reisen mit der Bahn werden grundsätzlich die tatsächlich angefallenen Kosten der 2. Klasse berechnet. Bei Pkw-Fahrten gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Kilometerpauschale je gefahrenem Kilometer.
Ist aufgrund der Entfernung, der Veranstaltungszeit oder der organisatorischen Rahmenbedingungen eine Übernachtung erforderlich, trägt der Auftraggeber die Kosten einer angemessenen Hotelunterkunft im Einzelzimmer nach vorheriger Abstimmung.
3.5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Veranstaltung erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.
Dazu gehören je nach Veranstaltungsformat insbesondere:
- ein geeigneter Veranstaltungsraum,
- Bestuhlung und Beleuchtung,
- ein geeignetes Mikrofon,
- bei Bedarf Beamer und Leinwand,
- ein Flipchart einschließlich Stiften,
- ein verlässlicher Ansprechpartner vor Ort sowie
- die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und erforderlicher Genehmigungen.
Der Auftraggeber teilt Besonderheiten des Veranstaltungsortes, der Zielgruppe oder des Ablaufs rechtzeitig mit.
3.6 Stornierung durch den Auftraggeber
Wird ein verbindlich gebuchter Termin durch den Auftraggeber abgesagt, gelten folgende pauschalierten Ausfallhonorare:
- mehr als 40 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: bereits angefallene Fremdkosten und nachweislich erbrachte Zusatzleistungen,
- 40 bis 22 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars,
- 21 bis 8 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 70 Prozent des vereinbarten Honorars,
- 7 Kalendertage oder weniger vor dem Veranstaltungstermin: 100 Prozent des vereinbarten Honorars.
Zusätzlich werden bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere für Bahnfahrten, Flüge, Mietwagen oder Hotelbuchungen, berechnet.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Stefan Lehmann bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
3.7 Terminverschiebung
Eine einmalige Terminverschiebung ist nach Abstimmung möglich, wenn innerhalb von acht Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin ein geeigneter Ersatztermin gefunden wird.
Bereits gezahlte Beträge werden auf den Ersatztermin angerechnet. Zusätzlich entstandene Reise-, Hotel- oder sonstige Fremdkosten werden gesondert berechnet.
Bei einer gewünschten Verschiebung innerhalb von sieben Kalendertagen vor dem ursprünglichen Veranstaltungstermin gelten grundsätzlich die Regelungen zur Stornierung, sofern kurzfristig kein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden kann.
3.8 Erkrankung, höhere Gewalt und sonstige Verhinderung
Kann Stefan Lehmann eine vereinbarte Leistung aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls, höherer Gewalt oder eines sonstigen nicht zu vertretenden Umstands nicht erbringen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Die Parteien bemühen sich vorrangig um einen geeigneten Ersatztermin. Bereits gezahlte Honorare werden auf den Ersatztermin angerechnet oder zurückerstattet, wenn kein Ersatztermin zustande kommt.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Personal- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
4. Foto-, Video- und Tonaufnahmen bei Vorträgen
Foto-, Video- oder Tonaufnahmen eines Vortrags, einer Keynote, einer Lesung oder eines vergleichbaren Formats sind nur nach vorheriger Zustimmung von Stefan Lehmann in Textform zulässig.
Dies gilt insbesondere für:
- vollständige Mitschnitte,
- Livestreams,
- Social-Media-Clips,
- interne Aufzeichnungen,
- Veröffentlichungen auf Websites,
- Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken,
- Werbeanzeigen und
- die Weitergabe an Dritte.
Wird eine Aufzeichnung vereinbart, werden Verwendungszweck, Reichweite, Veröffentlichungsorte und Nutzungsdauer vorab festgelegt.
Aus einer Zustimmung zu Fotoaufnahmen für die Veranstaltungsdokumentation ergibt sich keine automatische Zustimmung zu Videoaufzeichnungen, Livestreams oder einer kommerziellen Nutzung.
5. Podcasts, Interviews und Podiumsdiskussionen
5.1 Individuelle Vereinbarung
Für Podcasts, Interviews, Podiumsdiskussionen, Gesprächsrunden und vergleichbare Medienformate werden Inhalt, Dauer, Termin, Vorbereitung, Honorar, Reisekosten und Verwendungszweck individuell vereinbart.
5.2 Aufzeichnung und Veröffentlichung
Die Zustimmung zur Teilnahme an einem Podcast oder einem Medienformat umfasst ausschließlich die konkret vereinbarte Form der Aufzeichnung und Veröffentlichung.
Eine weitergehende Verwendung, insbesondere für zusätzliche Veröffentlichungen, Werbeanzeigen, bezahlte Kampagnen, eigenständige Social-Media-Clips, Zusammenschnitte oder die Weitergabe an Dritte, bedarf einer gesonderten Zustimmung in Textform.
Bei Podiumsdiskussionen oder Gesprächsrunden berechtigt die Teilnahme nicht automatisch zu einem Livestream, einer vollständigen Aufzeichnung oder einer dauerhaften Veröffentlichung.
5.3 Inhaltliche Integrität
Aufzeichnungen dürfen redaktionell bearbeitet werden, soweit dadurch Aussagen nicht sinnentstellend verändert, aus dem Zusammenhang gerissen oder in einen irreführenden Kontext gestellt werden.
Eine Verwendung von Namen, Stimme, Bild oder Aussagen von Stefan Lehmann für Produktwerbung, politische Werbung oder eine sonstige werbliche Empfehlung bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Zustimmung.
5.4 Künstliche Intelligenz und synthetische Inhalte
Eine Nutzung von Ton-, Bild-, Video- oder Textmaterial von Stefan Lehmann zum Training künstlicher Intelligenz, zur Erstellung synthetischer Sprachaufnahmen, zur Nachbildung seiner Stimme, zur Erstellung künstlich erzeugter Videos oder für vergleichbare automatisierte Verwendungen ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung in Textform untersagt.
6. Urheberrechte und Unterlagen
Vortragsinhalte, Präsentationen, Konzepte, Texte, Arbeitsmaterialien und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Stefan Lehmann beziehungsweise der jeweiligen Rechteinhaber.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zulässig.
7. Zusatzleistungen und Catering
Zusatzleistungen, insbesondere Fingerfood oder Catering-Leistungen durch Lehmüse, sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Für Catering-Leistungen gelten gesonderte Angebote, Preise und Vertragsbedingungen. Sie werden separat angeboten und abgerechnet.
8. Referenznennung
Stefan Lehmann darf öffentlich zugängliche Veranstaltungen als Referenz benennen.
Bei nicht öffentlichen Firmenveranstaltungen, internen Veranstaltungen oder vertraulichen Formaten erfolgt eine Referenznennung einschließlich einer möglichen Verwendung des Firmennamens oder Firmenlogos nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber.
9. Haftung
Stefan Lehmann haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dresden Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.